Spenden an freiwillige Feuerwehren sind in Österreich steuermildern absetzbar. Ab 2017 gibt es dazu eine gesetzliche Änderung:
- Spenden werden in den Arbeitnehmerveranlagungen ab 2018 automatisch berücksichtigt.
- Aus diesem Grund müssen die Daten des Spenders elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
- Dazu muss der Spender der Feuerwehr ab dem 1.1.2017 zusätzliche Informationn bekanntgeben: Vorname, Nachname & Geburtsdatum
- Fehlen diese Daten, so erfolgt keine automatische Berücksichtigung beim „Steuerausgleich“
- Es gibt neue „Spendenerlagscheine“ mit Feldern für diese Daten
Die Feuerwehr dankt für Ihre Spende!